Langsam nimmt es groteske Züge an: Der Württembergische Fußballverband (WFV) hat das Videoportal Hartplatzhelden verklagt, da dort Amateurfußballer selbst aufgenommene Szenen von Spielen in den unteren Ligen hochladen und bewerten können. Der WFV hat nun (in Zusammenarbeit mit dem DFB) Klage vor dem Landgericht Stuttgart (AZ.: 38 O 139/07 KfH) erhoben, weil die “Beklagten Filmaufnahmen von Veranstaltungen des Klägers” verwendet und kommerziell genutzt werden, und der WFV dadurch “in der Verwertung und Vermarktung der von ihm ausgerichteten sportlichen Wettkämpfe beeinträchtigt und behindert” wird. Als Abmahnkosten fordert der Anwalt des wfv eine 1,5-fache Geschäftsgebühr. Als Gegenstandswert hat er 50.000 Euro festgelegt.

Heise online berichtet weiter:

…An den Hartplatzhelden stört den wfv daher besonders, dass auf dessen Webseite von Dritten Filmbeiträge von Spielen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden sollen, die dann öffentlich zugänglich gemacht werden. Das Recht zur gewerblichen Auswertung der Beiträge und zur öffentlichen Wiedergabe stehe gemäß der eigenen Satzung dem Kläger selbst zu. Darin ist davon die Rede, dass für “Fernseh- und Hörfunkübertragungen” vergütungspflichtige Verträge abzuschließen sind…

Laut WFV und DFB habe hartplatzhelden.de aber “Vertragsverhandlungen unter anderem mit dem Portal Die Ligen aufgenommen, um die zustehenden Rechte kommerziell zu verwerten“. Laut Hatplatzhelden-Gründer Thomas Ramge wollte sich der DFB “wohl den vermeintlich schwächsten Gegner aussuchen, um ein “Grundsatzurteil” zu nutzergenerierten Inhalten zu fällen. Ähnliche oder gleiche Mitschnitte seien schließlich auch auf größeren, nicht-themenspezifischen Videoportalen einfach zu finden. Bei den Hartplatzhelden handle es sich dagegen um “keinen fetten Kapitaldampfer“.

Der Anwalt der Hartplatzhelden, Fabian Reinholz, rechnet aber gute Chancen bei der Abwehr der Unterlassungsklage aus und wirft dem dem DFB vor, “sich im Nachklang des “Hypes” um die Fußball-WM 2006 die “Pfründe” für eine umfassende Vermarktung der Amateur-Ligen in den Medien sichern zu wollen“.

Mehr bei heise-online

Hoffentlich geht diese Entwicklung nicht so weiter, denn sonst klagen irgendwann die Engländer, das Recht an ALLEM zu haben, das mit Fussball zu tun hat, weil sie den Sport ja erfunden haben. Dann darf man nicht mal mehr das Wort “Fussball” aussprechen, ohne eine Lizenzgebühr zu entrichten!

Nachdem die DFL es geschafft hat, Spielszenen und Bilder aus Fan-Foren verschwinden zu lassen sind eben die unteren Ligen dran. Abmahnen ist eben auch eine Art um sich Konkurrenten vom Hals zu schaffen…

Übrigens: YouTube wird nicht verklagt. Weil “das nicht ausschließlich dazu auffordert, Filme vom Amateurfußball ins Netz zu stellen”… die sind dann wohl doch ne Nummer zu groß! Da sieht mans wieder… (via Niveau ist keine Creme)


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2 Kommentare zu “Übertragungsrechte für den Amateur-Fussball?”

  1. Fußball-Kommerz erreicht den Amateur-Fußball

    […]Was aber jetzt vor sich geht, was ich auch gestern schon im Glubb-Blog gelesen habe, kann ich in keinster Weise verstehen: Michael Materner – wer kennt ihn nicht?! – spielt in der B-Jugend beim ATSV Kirchseeon in der Kreisliga,[…]

  2. Hi,
    am 18.12.2008, also übermorgen steht nun das Rückspiel vor dem OLG Stuttgart an.
    Daumen drücken bitte nicht vergessen!!
    Viele Grüße,
    Thomas

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