In der gestrigen Ausgabe der Nürnberger AZ wird ein kurioser Vorfall beschrieben, den der Glubb-Blog näher betrachten möchten! … aber lest selbst, ist kein Scherz!

Vor nicht allzu langer Zeit hat ein Club-Fan namens Thomas gedacht, er könnte sein Auto verschönern indem er einen kleinen Clubwappen-Aufkleber auf das Europasymbol des Kfz.- Kennzeichen klebt (siehe Bild)!
“Aufkleber des Monats”

Soweit so gut, denn wenn man mal genau im Nürnberger Straßenverkehr hinschaut, sieht man extremst viele derartige Kennzeichen; für den eingefleischten Club-Fan eigentlich ein normaler und inniger Liebesbeweis und will damit seine Treue zum Club zeigen!
Der furchtlose FCN- Supporter denkt ja auch eher fränkisch als europäisch (außer damals … als wir noch europäisch spielten *seufz*)!

Allerdings passierte nun folgendes:
Er erhielt einen Strafzettel wegen dem kleinen Aufkleber in Höhe von 10,- €!

Das ruft doch großes Kopfschütteln hervor und wirft diverse Fragen auf:
– “Ist es überhaupt verboten das Nummernschild, bzw. das Europasymbol zu überkleben, bzw. aus welchem Grund?”
– “Oder war hier nur ein “nordösterreichischer” Wachmann am Werk, der einem gestressten und armen Club-Fan eins auswischen wollte?”

Nachdem ich denke oder eher hoffe, dass es keine “Monaco-Sympathisanten” in Nürnberg gibt, kann man sich nun der Antwort auf Frage 1 widmen: Ja, es ist leider so! Es ist verboten!

Folgenden Gesetzestext konnte ich hierzu finden:
StVG, Absatz III. Straf- und Bußgeldvorschriften, § 22 “Kennzeichenmissbrauch”:
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, daß die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

Das heisst auf “gut deutsch“: Ein Kennzeichen ist wie eine Art Urkunde und muss in seiner Lesbarkeit erhalten bleiben! Hierzu gehört auch leider das Europasymbol und wird bei Missachtung als Urkundenfälschung deklariert und geahndet.

Selbst Mitglieder führender Nürnberger Fan-Clubs waren schon betroffen, bzw. sind schon bis zu 3 x erwischt worden!
Tja … und ich möchte nicht wissen wieviel andere Club-Fans mit dem Aufkleber auf dem Europasymbol rumfahren und nicht wissen, dass sie jederzeit dafür ein Bußgeld berappen müssten … Die Unwissenheit sowie die nicht rechtswidrige Absicht und Club-Fan sein schützen halt nicht gegen die Paragraphen des StVG!

Schade eigentlich, denn das Clubwappen passt doch da einfach wunderbar rein …

Infobericht: Dekorative Aufkleber für Kfz-Kennzeichen oder gleich hier: “Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV)

Anmerkung am Rande: Ich habe keines auf meinem Kennzeichen! 😉 … oder doch?


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25 Kommentare zu “Ein kleiner Aufkleber sorgt für großen Wirbel …”

  1. Rastelli sagt:

    In dieser eigentlich harmlosen Geschichte spiegelt sich unsere heutige Gesellschaft wieder!

    Anstatt mit logischem Menschenverstand zu entscheiden, wird sich hinter Paragraphen verschanzt und die eigentlich wichtigen Aufgabengebiete der Polizei vernachlässigt. Der Aussteller des Strafzettels kann sich aber sicher sein, dass er einen Pluspunkt bei seinem Vorgesetzten gesammelt hat und bei der nächsten Möglichkeit befördert wird……….

  2. fahnenmeier sagt:

    … nicht aber wenn der Vorgesetzte ein Club-Fan ist! 😉

    Außerdem ist der Strafzettel lt. dem Bericht in der AZ um 03:13 Uhr morgens ausgestellt worden!!!

  3. Tom sagt:

    Da hatte jemand in der Nacht um 03:13 Uhr nichts besseres zu tun, als Aufkleber zu suchen, unglaublich.

    Und in den Kommentaren bei der AZ schreibt eine Gaby203, dass auch sie einen Strafzettel bekommen hat, um 03.10 Uhr in der Nacht.

    Tolle Sache, so macht man sich sicher sehr beliebt als Polizei bei den Clubfans und andere schütteln auch nur noch die Köpfe…

  4. Ich bin mir relativ sicher, dass es sich hier um einen “Gruenen” handelte, der auch im Herzen gruen war! Will heissen: Westvorstaedter oder Nordoesterreicher stellen diese Strafzettel aus!

    Anderen ist sowas einfach zu dumm!

    Armes Deutschland, wenn man sich ueber sowas Gedanken machen muss… aber so ist das mit den Gesetzen hier nunmal! 🙂

  5. dominator sagt:

    Was wäre die Konsequenz, wenn es nicht verboten wäre ? Normierung eine maximalen Größe von Aufklebern für Nummernschilder, festlegung künstlerischer Freiheitsgrade bei der Gestaltung usw ….
    DIN und ISO lasen grüßen !

    PS: und ich bin nicht bei der Polizei 😉

  6. fahnenmeier sagt:

    In einem Forum stand, dass der TÜV eigentlich nichts dagegen hat, so lange wie das Nummernschild noch lesbar wäre. Und der kleine Aufkleber stört ja eigentlich nicht; selbst das Blitzgerät erkennt das Nummernschild doch noch … *stop* is ja hinten! *hehe*
    Aber selbstverständlich ist dies eine Art von Urkundenfälschung und wenn das jeder machen würde, könnte es zu Rechtsstreits ohne Ende führen.

  7. Rob sagt:

    Ich hab meinen jetzt scho seit 3 Jahren drauf und bis etz war noch nix.
    Bin aber letzte Woche geblitzt worden, mal sehn ob da was wegen Urkundenfälschung kommt…
    Aber die können mich mal der kommt net weg und wenn dann mach ich halt wieder nen neuen drauf;-)

  8. AndiBS01 sagt:

    Kann leider passieren, dass die ganzen Jungbullen auf so was los gehen. Hab meine Aufkleber schon 2 mal wegmachen müssen. Einmal beim TÜV und einmal bei einer Verkehrskontrolle. Aber des war ohne Strafe. Hab aber zum Glück immer Ersatzaufkleber um das Auto wieder zu verschönern. Kann aber sein, dass so ein Zeitungsbericht bei den Herren in grün neuen Ehrgeiz weckt. Aber zum Glück haben wir keine anderen Probleme auf dieser Welt. Da kann man sich nachts um 3Uhr schon mal auf Aufklebersuche machen.

  9. SpotonSport sagt:

    Da stelle man sich nur vor, wenn jeder seinen Smiley oder Lieblingssticker auf dem Kennzeichen platzieren würde. Damit wären die Ordnungshüter doch wahrlich überfordert aber wäre es nicht doch auch eine gute Einnahmequelle bei all den Tickets?

  10. Rob sagt:

    Lebt ihr noch???
    Warum kommen keine neuen Berichte mehr?

  11. Beobachter sagt:

    Tja, war da nicht was mit einer Heirat? Vielleicht ist da die Priorität doch a weng verschoben 😉

    Oder Einzelhaft wegen Club-Aufkleber auf dem Nummernschild? Hehe…

  12. Jaja, ich bin erst seit 2 Tagen zurück! Und Fahnenmeier… ich weiß auch nicht, warum er nix mehr geschrieben hat!

  13. fahnenmeier sagt:

    Ich war zu deprimiert und zu genervt seit Mainz (und München) … sorry! Werde mich bessern!

  14. Peter sagt:

    Es sieht mir danach aus, als wäre unsere Polizei überbesetzt und unterbeschäftigt.

    Die klare Konsequenz – man muss Ihnen helfen Ihre Energie in andere Richtungen loszuwerden. Die betreffende Polizeidienststelle ist Nuernberg-Ost, Telefonnummer 0911/******

  15. Günther Friemel sagt:

    Bin fast 10 Jahre mit einem überklebten EU Schild (F anstatt D) unterwegs gewesen. Dann haben so übereifrige Polizisten ne Anzeige gestartet. Ergebnis: Ich zahle 450 € und es gibt kein Strafverfahren, keinen Antrag in Flensburg und ich bin nicht vorbestraft.
    Teurer Spass – war mehrmals mit den Autos beim TÜV und auch in Verkehrskontrollen -keine Beanstandungen.
    Aber hier zockt man den kleinen Bürger wieder ab.
    Also Finger weg von solchen Klebereien!!

  16. Eichhorn Georg sagt:

    selber schuld wenn jemand klebt. sollte frau,man wissen. hab auch jemand angezeigt. der auslöser war allerdings weil link und recht eine zigarettenkippe aus dem fenster flog. da ist die sache mit dem aufkleber leichter, wegen ein zeuge gegen zwei zeugen. er fährt jetzt ohne aufkleber rum. werde ihn bei gelegenheit mal fragen was er zahlen muste.

    (Admin: Also das is ganz schön armselig, wenn man jemanden anzeigen muss, weil er einen Aufkleber auf seinem Auto hat! Was is der Grund? Zu viel Freizeit oder einen Hass gegen die Menschen? Und sich dann wundern, warum man von den Leuten gemieden wird… traurig.)

  17. legien, frank sagt:

    mein kennzeichen ist seit dem ersten tag der zulassung (3.1.2001) derart verziert. heute 04.06.2014 hab ich eine mängelanzeige bekommen und muss das auto ohne aufkleber vorführen!

  18. Tja, wo kein Kläger, da kein Richter! Is vielleicht niemanden aufgefallen bisher…. oder Du bist an einen Fürther Polizisten geraten! 😉

  19. Hugo sagt:

    Hallo, dies ist erlaubt.
    Das blaue am KFZ ist Werbefläche und gehört nicht NICHT! zum eigentlichen KFZ-Zeichen.
    Wer für diese EU an seinem Auto Werbung fährt dem ist ja nicht mehr zu helfen. Für so eine Diktatorenbande.
    Wisst Ihr eigentlich was die 12 Sterne bedeuten – und mit diesem Symbol fahrt Ihr rum?
    Es gibt Gerichtsurteile das das Abkleben des EU Zeichens erlaubt ist – mal nach Urteil Gütersloh googlen.

  20. Hugo sagt:

    Hallo,

    schade das hier auch Kommentare nicht veröffentlicht werden – ja die Zensur.
    Also nochmal, das Blaue am KFZ Zeichen ist Werbefläche – das eigentliche KFZ Zeichen ist nur der Rest. Daher ist es völlig legitim das EU Zeichen abzukleben.
    Jeder sollte sich fragen ob er mit einem Zeichen einer EU Diktatur an seinem Wagen rumfahren möchte.
    Im Netz suchen – dazu gibt es Gerichtsurteile (Gütersloh z.B. auch AG Zwickau)
    Hugo

  21. Nein, hier gibt es keine Zensur. Sogar so ungeduldiges Zeug wird veröffentlicht… ;-)))

  22. Hugo sagt:

    Entschuldigung 🙂
    Asche auf mein Haupt

  23. Dietmar sagt:

    Der Aufkleber ist aber auf dem KenzeichenSCHILD, neben dem Kennzeichen angebracht…
    Das Gestz besagt, daß “das Kennzeichen aus dem Kürzel für die/den entsprechenden Stadt/Landkreis und einer Buchstaben-Zahlen-Kombination besteht, welche auf dem Kennzeichenschild angebracht ist.” Lt. Staatsanwaltschaft Bielefeld z.B. handelt es sich beim EU-Sternenkranz um ein “dekoratives Element”.

  24. Anna sagt:

    Da hat er ja mit dem 10-Euro-Strafzettel noch Glück gehabt. Ich habe auch diverse Aufkleber am Auto, aber bemühe mich, das Nummernschild freizulassen. Ich finde die Idee aber witzig.

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