Nachdem der Fahnenmeier hier einige Gedankenspiele zu den CL- und UEFA-Cup-Plätzen in der kommenden Saison “gesponnen” hat, kam auch die “tolle” Regel der UEFA zu Vorschein. Sie besagt, sollten die Bayern als vierter die Champions League gewinnen, hätte der Tabellendritte kein Anrecht auf die CL-Quali in der nachfolgenden Saison!

Nun könnte es aber sein, dass Szenario aus nicht sportlichen Gründen nicht zustande kommt:
Für das Rückspiel im CL-Viertelfinale zwischen dem FC Bayern München und dem AC Mailand (11. April 2007) wird den Italienern das Auflaufen mit dem Logo ihres Trikot-Sponsors untersagt. Laut Bayerischem Gesetz ist Werbung für den Wettanbieter bwin verboten. Den Mailänder drohen harte Strafen, falls sie sich über das Verbot der Münchner Kreisverwaltung hinwegsetzen und ihren angestammten Sponsor auf der Brust präsentieren.

Haupt leidtragender dürfte allerdings der FC Bayern sein, denn wie die UEFA heute verlauten lies, droht den Münchnern eine Spielwertung von 0:3, sollte der AC an der Teilnahme gehindert werden. Nach dem 2:2 im Hinspiel wäre die Bayern somit ausgeschieden.

Quelle RTL-Text und fussball-manager.at

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